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AGABY
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Handreichung für Kommunen

Migrantinnen-Netzwerk Bayern
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Gefördert durch:

Seminar „Menschenrechte, Antirassismus und Diskriminierungsschutz“

Hintergrund

Rassismus und Diskriminierung sind keine Kavaliersdelikte. Nicht nur die seelischen Verletzungen und damit die Verletzung der Menschenwürde von Einzelnen, sondern auch der Verstoß gegen die Grundsätze der Verfassung stellen eine Gefahr für die ganze Gesellschaft dar. Aber was ist genau Rassismus, was ist Diskriminierung? Wie kann man in unserer Stadt das Bewusstsein für die Unrechtmäßigkeit diskriminiernden Verhaltens stärken und Betroffene schützen und unterstützen?
Das Seminar wurde in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte Berlin (DIMR) entwickelt und mit Unterstützung des Projektbüros der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) erstmalig in Bayern durchgeführt.

Seminar zur Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit mit dem Migranten- und Integrationsbeirat Bamberg am 9. und 10. Juli 2010

Inhalte

Auf der Basis einer Sensibilisierung für die eigene Erfahrung von Rassismus und Diskriminierung stellten die Referentinnen des DIMR, Dr. Claudia Lorenscheit und Sera Choi, die gültige Rechtsgrundlage zum Diskriminierungsschutz in Deutschland, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), vor. Mit dem AGG, das 2006 in Kraft trat, wurden vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in innerstaatliches Recht umgewandelt, wenngleich in abgeschwächter Form. Ziel des AGG ist es, Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Anhand von Fallbeispielen diskutieren die Seminarteilnehmer/innen über unmittelbare und mittelbare Diskriminierung nach Definition des AGG, über Ansprüche und Fristen, vor allem aber über seine Anwendungsbereiche. So greift das AGG beispielsweise nur im zivilrechtlichen Bereich, also bei Privatpersonen, während bei staatlicher Diskriminierung das Grundgesetz den rechtlichen Rahmen stellt.

Teilnehmer/innenkreis

Neben Mitgliedern des MIB Bamberg diskutierten insgesamt 20 Teilnehmer/innen, darunter auch Mitglieder aus Vereinen, benachbarten Beiräten sowie der Stadtverwaltung, über Formen von Rassismus und Diskriminierung, über Handlungsmöglichkeiten sowie rechtliche Grundlagen für den Diskiminierungsschutz.

Fotogalerie

Fotos: Marion Bradl
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